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Vorbemerkung
Aus Gründen der Verständlichkeit ist der alte Begriff
"Fähigkeitsausweis" noch belassen, gemeint
ist aber auch schon die neuere Bezeichnung "Weiterbildungstitel"
Im Rahmen der Weiterbildungsordnung der FMH
(WBO) können Ärztinnen und Ärzte, die
1. Mitglied der FMH sind (nicht aber unbedingt
der SMSH)
2. Titelträger eines Facharzttitels sind
den "Fähigkeitsausweis Medizinische
Hypnose SMSH / ghyps" (FA) erwerben. Die weiteren Bedingungen
sind im Begleittext
zum Fähigkeitsprogramm, in den Ausbildungsrichtlinien
sowie in den Ausführungsbestimmungen
der ANKO ausgeführt.
Anrechnung
der Hypnoseausbildung SMSH an den FA SAPPM
Zertifikat SMSH (für
Mitglieder der SMSH Kategorie a. und c.)
Ärztinnen und Ärzte, welche
1. Mitglieder der SMSH sind
2. aber die formalen Bedingungen des FA nicht erfüllen
(z.B. nicht Mitglieder der FMH sind)
können das Zertifikat SMSH zu den prinzipiell gleichen
Bedingungen erwerben.
Fähigkeitsausweis
in Zahnmedizinischer Hypnose SMSH
Zahnärztinnen und Zahnärzte die Mitglieder der SMSH
sind, können den "Fähigkeitsausweis in Zahnmedizinischer
Hypnose SMSH" zu den prinzipiell gleichen Bedingungen
wie das Zertifikat erwerben.
A. Übersicht
über allgemeine Bedingungen:
- Die Ausbildung kann bei der SMSH, der
ghyps und bei IRHyS gemacht werden. Diese bieten ein vollständiges
Curriculum an, das ohne weiteres Procedere anerkannt wird.
Die Anerkennung von Ausbildungen anderer Gesellschaften
oder Institutionen ist in den Ausführungsbestimmungen
der ANKO festgelegt
- Die Ausbildung besteht aus
o 32 Stunden Grundausbildung
o 40 Stunden Weiterbildung
o Besuch eines Jahresseminars (20 Stunden)
o 30 Stunden Intervision, 20 Stunden Supervision
o 60 Stunden Literaturstudium
o 50 Stunden praktischer Arbeit mit Patienten
o 3 schriftlich dokumentierten Fällen
- Der Abschluss der Ausbildung erfolgt
frühestens nach 3 Jahren Weiterbildung in medizinischer
Hypnose, respektive nach 2 Jahren in zahnmedizinischer Hypnose.
- Ab Weiterbildung (WA oder WZ) ist die
SMSH-Mitgliedschaft obligatorisch, wenn die Ausbildung bei
der SMSH gemacht wird (Mit den Aussendungen und dem Bulletin
"CH-Hypnose" werden die Mitglieder laufend über
Veranstaltungen, wissenschaftliche Arbeiten und neue Literatur
orientiert).
- Es wird nach dem Erwerb des FA eine
obligatorische Fortbildung gefordert. Die Rezertifizierung
(Erneuerung des Fähigkeitsausweises resp. des Zertifikates)
erfolgt alle 5 Jahre.
B. Vorgehen zur Erlangung des Fähigkeitsausweises
oder des Zertifikates:
1. Beschaffen Sie
sich zuallererst alle notwendigen Dokumente und Formulare.
Sie können sie entweder hier gleich herunterladen (pdf)
oder beim Sekretariat anfordern.
Füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig
aus und bereiten Sie alle unter Punkt 1 bis 10 aufgelisteten
Unterlagen vor:
- Bestätigungen (Grundkurs, Weiterbildung
min 72 Std, Einzel- und Gruppensupervision je min 10 Std.
Jahresseminar min 20 Std.)
- Formular Evaluationsgespräch (Dieses
wird wenn möglich im Rahmen des Kurses 5 der Weiterbildung
für Ärztinnen und Ärzte angeboten. Wenn das
nicht möglich war, wenden Sie sich an die Supervisorin,
den Supervisor, der Ihre Fallvorstellungen durchgeschaut
hat.). Dieses dient gegenüber der FMH als Schlussprüfung.
- Formulare: Intervision min. 30 Std., Literaturstudium
min. 60 Std)
- Erklärung über Patientenarbeit
(min.50 Stunden)
- Bestätigung des SMSH Supervisors über
die 3 schriftlichen Fallberichte (dieser darf nicht mit
dem persönlichen sein)
- Zahlungsbeleg (CHF 330.-resp. 480.-)
Senden sie erst die vollständigen Unterlagen
ans SMSH-Sekretariat:
Sekretariat SMSH, Frau Vreni Greising, Dorfhaldenstrasse 5,
6052 Hergiswil
Dieses bearbeitet sie nach folgendem Procedere:
- Kontrolle der eingereichten Dokumente im
Sekretariat anhand einer Checkliste.
- Das Dossier geht an den Präsidenten
der Anerkennungskommission (ANKO).
- Wenn keine Fragen offen sind entscheidet
die ANKO auf dem Korrespondenzweg.
- Das Sekretariat sendet den Gesuchstellenden
das Diplom.
- Bei offenen Fragen wird das an der Sitzung
der ANKO im November behandelt.
- Bei unvollständigen Dossiers kann das
Sekretariat für die Mehrarbeit einen Zuschlag von CHF
50.- verlangen.
C. Rezertifizierung
- Die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises
und des Zertifikats sind grundsätzlich dazu angehalten,
alle fünf Jahre nach Ausstellung des Ausweises selbständig
die Rezertifizierung zu beantragen.
- Sie werden allerdings vom Sekretariat
anfangs des entsprechenden Jahres mit einem Formular dazu
aufgefordert, das sie unterschrieben dem Sekretariat zurückzusenden
haben.
- Die Rezertifizierung erfolgt grundsätzlich
auf der Basis der Selbstdeklaration. Von 10% der nach dem
Zufallsprinzip ausgelesenen zu Rezertifizierenden wird der
schriftliche Nachweis von 2 SMSH-Seminarien oder analogen
Weiterbildungen von insgesamt mind. 40 Std (siehe
Ausführungsbestimmungen
der ANKO). an das Sekretariat verlangt.
- Korrekte Anträge werden vom Sekretariat
mit der Zusendung eines neuen Diploms beantwortet.
- Fragliche Anträge werden der ANKO
zur Beurteilung übergeben.
- Säumige Kolleg/Innen werden vom
Sekretariat einmal gemahnt und deren Namen bei weiterem
Ausbleiben des Fortbildungsnachweises der ANKO gemeldet,
welche über einen Entzug des Fähigkeitsausweises
entscheidet.
- Für Mitglieder der SMSH ist die
Rezertifizierung kostenlos, für Mitglieder der ghyps
betragen die Kosten CHF 50.-, für andere Titelträger
CHF 100.-.
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