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Fähigkeitsausweis/Weiterbildungstitel Medizinische Hypnose SMSH/ghyps
 
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Vorbemerkung
Aus Gründen der Verständlichkeit ist der alte Begriff "Fähigkeitsausweis" noch belassen, gemeint ist aber auch schon die neuere Bezeichnung "Weiterbildungstitel"

Im Rahmen der Weiterbildungsordnung der FMH (WBO) können Ärztinnen und Ärzte, die

1. Mitglied der FMH sind (nicht aber unbedingt der SMSH)
2. Titelträger eines Facharzttitels sind

den "Fähigkeitsausweis Medizinische Hypnose SMSH / ghyps" (FA) erwerben. Die weiteren Bedingungen sind im Begleittext zum Fähigkeitsprogramm, in den Ausbildungsrichtlinien sowie in den Ausführungsbestimmungen der ANKO ausgeführt.

Anrechnung der Hypnoseausbildung SMSH an den FA SAPPM

Zertifikat SMSH (für Mitglieder der SMSH Kategorie a. und c.)
Ärztinnen und Ärzte, welche

1. Mitglieder der SMSH sind
2. aber die formalen Bedingungen des FA nicht erfüllen (z.B. nicht Mitglieder der FMH sind)

können das Zertifikat SMSH zu den prinzipiell gleichen Bedingungen erwerben.

Fähigkeitsausweis in Zahnmedizinischer Hypnose SMSH
Zahnärztinnen und Zahnärzte die Mitglieder der SMSH sind, können den "Fähigkeitsausweis in Zahnmedizinischer Hypnose SMSH" zu den prinzipiell gleichen Bedingungen wie das Zertifikat erwerben.

A. Übersicht über allgemeine Bedingungen:

  • Die Ausbildung kann bei der SMSH, der ghyps und bei IRHyS gemacht werden. Diese bieten ein vollständiges Curriculum an, das ohne weiteres Procedere anerkannt wird. Die Anerkennung von Ausbildungen anderer Gesellschaften oder Institutionen ist in den Ausführungsbestimmungen der ANKO festgelegt
  • Die Ausbildung besteht aus
    o 32 Stunden Grundausbildung
    o 40 Stunden Weiterbildung
    o Besuch eines Jahresseminars (20 Stunden)
    o 30 Stunden Intervision, 20 Stunden Supervision
    o 60 Stunden Literaturstudium
    o 50 Stunden praktischer Arbeit mit Patienten
    o 3 schriftlich dokumentierten Fällen
  • Der Abschluss der Ausbildung erfolgt frühestens nach 3 Jahren Weiterbildung in medizinischer Hypnose, respektive nach 2 Jahren in zahnmedizinischer Hypnose.
  • Ab Weiterbildung (WA oder WZ) ist die SMSH-Mitgliedschaft obligatorisch, wenn die Ausbildung bei der SMSH gemacht wird (Mit den Aussendungen und dem Bulletin "CH-Hypnose" werden die Mitglieder laufend über Veranstaltungen, wissenschaftliche Arbeiten und neue Literatur orientiert).
  • Es wird nach dem Erwerb des FA eine obligatorische Fortbildung gefordert. Die Rezertifizierung (Erneuerung des Fähigkeitsausweises resp. des Zertifikates) erfolgt alle 5 Jahre.

B. Vorgehen zur Erlangung des Fähigkeitsausweises oder des Zertifikates:

1. Beschaffen Sie sich zuallererst alle notwendigen Dokumente und Formulare. Sie können sie entweder hier gleich herunterladen (pdf) oder beim Sekretariat anfordern.

Füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus und bereiten Sie alle unter Punkt 1 bis 10 aufgelisteten Unterlagen vor:

  • Bestätigungen (Grundkurs, Weiterbildung min 72 Std, Einzel- und Gruppensupervision je min 10 Std. Jahresseminar min 20 Std.)
  • Formular Evaluationsgespräch (Dieses wird wenn möglich im Rahmen des Kurses 5 der Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte angeboten. Wenn das nicht möglich war, wenden Sie sich an die Supervisorin, den Supervisor, der Ihre Fallvorstellungen durchgeschaut hat.). Dieses dient gegenüber der FMH als Schlussprüfung.
  • Formulare: Intervision min. 30 Std., Literaturstudium min. 60 Std)
  • Erklärung über Patientenarbeit (min.50 Stunden)
  • Bestätigung des SMSH Supervisors über die 3 schriftlichen Fallberichte (dieser darf nicht mit dem persönlichen sein)
  • Zahlungsbeleg (CHF 330.-resp. 480.-)

Senden sie erst die vollständigen Unterlagen ans SMSH-Sekretariat:
Sekretariat SMSH, Frau Vreni Greising, Dorfhaldenstrasse 5, 6052 Hergiswil

Dieses bearbeitet sie nach folgendem Procedere:

  • Kontrolle der eingereichten Dokumente im Sekretariat anhand einer Checkliste.
  • Das Dossier geht an den Präsidenten der Anerkennungskommission (ANKO).
  • Wenn keine Fragen offen sind entscheidet die ANKO auf dem Korrespondenzweg.
  • Das Sekretariat sendet den Gesuchstellenden das Diplom.
  • Bei offenen Fragen wird das an der Sitzung der ANKO im November behandelt.
  • Bei unvollständigen Dossiers kann das Sekretariat für die Mehrarbeit einen Zuschlag von CHF 50.- verlangen.

C. Rezertifizierung

  • Die Inhaber und Inhaberinnen des Fähigkeitsausweises und des Zertifikats sind grundsätzlich dazu angehalten, alle fünf Jahre nach Ausstellung des Ausweises selbständig die Rezertifizierung zu beantragen.
  • Sie werden allerdings vom Sekretariat anfangs des entsprechenden Jahres mit einem Formular dazu aufgefordert, das sie unterschrieben dem Sekretariat zurückzusenden haben.
  • Die Rezertifizierung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Selbstdeklaration. Von 10% der nach dem Zufallsprinzip ausgelesenen zu Rezertifizierenden wird der schriftliche Nachweis von 2 SMSH-Seminarien oder analogen Weiterbildungen von insgesamt mind. 40 Std (siehe Ausführungsbestimmungen der ANKO). an das Sekretariat verlangt.
  • Korrekte Anträge werden vom Sekretariat mit der Zusendung eines neuen Diploms beantwortet.
  • Fragliche Anträge werden der ANKO zur Beurteilung übergeben.
  • Säumige Kolleg/Innen werden vom Sekretariat einmal gemahnt und deren Namen bei weiterem Ausbleiben des Fortbildungsnachweises der ANKO gemeldet, welche über einen Entzug des Fähigkeitsausweises entscheidet.
  • Für Mitglieder der SMSH ist die Rezertifizierung kostenlos, für Mitglieder der ghyps betragen die Kosten CHF 50.-, für andere Titelträger CHF 100.-.
 
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